Beratung und Vertretung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Andrej Greif
Fachanwalt seit 2014
Kündigung erhalten?
ordentliche/außerordentliche Beendigungskündigung
Änderungskündigung
Beratung und Vertretung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage deutschlandweit
Aushandeln von Abfindungszahlungen
Freistellung
Urlaubsabgeltung
Aufhebungsvertrag
Beratung, Überpüfung und Erstellung
Abmahnung erhalten?
Beratung zur Abwehr/ Klage auf Herausnahme aus der Personalakte
Zeugniserstellung/Zeugnisprüfung
Prüfung und Erstellung eines Arbeitsvertrages
Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältin Katja Schulze
Sie haben ein rechtliches Problem? Sie fühlen sich ungerecht behandelt bzw. betrogen? Sie möchten einen Vertrag überprüfen lassen?
Es gibt viele Situationen im Leben, in denen Sie als Verbraucher, Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vermieter oder Mieter nicht mehr weiter wissen bzw. Bedenken bestehen, dass man „etwas falsch machen“ könnte.
In solchen Situationen bieten wir Ihnen unseren rechtliche Rat oder unsere anwaltliche Vertretung an.
Häufig haben die Menschen jedoch Angst, einen Anwalt aufzusuchen, weil sie sich vor unüberschaubaren Kosten fürchten.
Diese Angst möchten wir Ihnen nehmen.
Die rechtliche Beratung bzw. die Beantwortung rechtlicher Fragen kann durch uns zwar nicht kostenfrei durchgeführt werden. Eine unentgeltliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig.
Allerdings muss anwaltlicher Rat nicht immer teuer sein. Ist der Streitwert gering, halten sich auch die Rechtsanwaltsgebühren in einem überschaubaren Rahmen. Für finanziell schwache Mandanten zeigen wir Möglichkeiten auf, wie sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen können.
Wir klären unsere Mandanten vor einer Mandatsübernahme immer über die entstehenden Kosten vollumfänglich auf.
Aus diesem Grund erläutern Sie uns zunächst Ihr Problem bzw. welche Hilfe Sie benötigen. Anschließend benennen wir Ihnen die Kosten für unser Tätigwerden. Soweit wir Sie gerichtlich vertreten, erstellen wir für Sie gern eine Übersicht über die möglichen Kosten-risiken. Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, setzen wir uns unentgeltlich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und klären für Sie, inwieweit eine Kostenübernahme erfolgt.
Letztlich entscheiden Sie allein, ob Sie uns beauftragen oder nicht.
Sie haben sich entschlossen, uns zu beauftragen, d.h. uns das Mandat zu übertragen. Als nächstes besprechen wir mit Ihnen die Vollmacht, die Sie anschließend unterzeichnen.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderungen und der uns überlassenen Unterlagen werden wir die weitere Vorgehensweise prüfen und mit Ihnen besprechen. Unter Umständen ist es erforderlich, Einsicht in Akten zu beantragen, ein anwaltliches Aufforderungs- und Erwiderungsschreiben zu erstellen oder Kontakt mit Ihrer Haftpflichtversicherung, etc. aufzunehmen. Sämtliche durch uns erstellte Schreiben erhalten Sie als Kopie für Ihre Unterlagen. Das gleiche gilt für Schreiben / Schriftsätze der Gegenseite oder des zuständigen Gerichts.
Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten, um den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit bzw. Ihres Auftrags zu erfragen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Die Kontaktaufnahme und die Auskunft über die anfallenden Kosten sind immer kostenfrei.
Sie entscheiden vollkommen frei und ohne Druck, ob Sie eine Beratung durch uns wünschen.
Überschaubare Kosten einer qualifizierten Beratung
Damit die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit für Sie als Mandant von Anfang an nachvollziehbar und transparent bleiben, klären wir Sie zu Beginn jedes neuen Mandates über die verschiedenen Möglichkeiten der Vergütung auf. Wir sind selbstverständlich gern bereit, hierbei auftretende Fragen sofort zu klären.
Wir stellen Ihnen nur Kosten in Rechnung, die wir mit Ihnen ausdrücklich vereinbart haben bzw. die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen sind. Die Gefahr versteckter Kosten besteht nicht.
Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine für Ihr konkretes Anliegen faire Vergütungslösung zu finden.
Hierbei stehen folgende Vergütungsmöglichkeiten zur Verfügung:
1. Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie Inhaber/in einer Rechtsschutzversicherung sein, prüfen wir für Sie vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten einer anwaltlichen Beratung/Vertretung übernimmt. Wir übernehmen für Sie auch den anschließenden Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung ausschließlich gegenüber Ihrer Versicherung. Etwas anderes gilt z.B. dann, wenn Sie mit Ihrer Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben.
2. Vergütung nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind die gesetzlichen Gebühren enthalten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen kann. Dabei bemisst sich die Gebühr für die Leistung des Rechtsanwalts grundsätzlich nach der Höhe des zugrunde liegenden Gegenstandswertes und unterscheidet verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Das RVG lässt jedoch unberücksichtigt, ob der Rechtsanwalt sehr viel oder sehr wenig Arbeit mit der gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitsache hat. Dadurch ist die Abrechnung des Mandates ausschließlich auf Basis des RVG unter Umständen sowohl für den Mandanten, aber auch für den Rechtsanwalt unvorteilhaft.
3. Zeitaufwandsbezogene oder pauschale Abrechnung
Als Alternative zur Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant an. Eine solche Vergütungsvereinbarung erlaubt, anders als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, eine stets an den tatsächlich vom Rechtsanwalt erbrachten Leistungen, dem Wert dieser Leistungen für den Mandanten und dem Haftungsrisiko des Anwalts orientierte Vergütung. Dabei können sowohl Zeitvergütungsvereinbarungen als auch Pauschalvergütungsvereinbarungen getroffen werden.
Bei der Vereinbarung einer Pauschalvergütung werden sämtliche durch den Rechtsanwalt erbrachten Leistungen mit einem angemessenen Pauschalhonorar abgegolten werden.
Im Falle einer Zeitvergütungsvereinbarung notiert sich der Rechtsanwalt die von ihm erbrachten Leistungen und den hierfür erforderlichen Zeitaufwand (meist im zwölf – Minuten - Takt) und stellt dem Mandanten die für ihn aufgewendete Zeit in Rechnung.
Um Ihnen auch in diesem Fall eine ausreichende Transparenz der Gebühren zu garantieren, erfolgt hier eine Abrechnung in kurzen Abständen.
Beachtet werden muss jedoch, dass im Falle einer Pauschal- als auch Zeitvergütungsvereinbarung nur im außergerichtlichen Bereich die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Vergütung unterschritten werden darf. Im gerichtlichen Verfahren hat der Rechtsanwalt auch bei einer Vergütungsvereinbarung stets zumindest diejenigen Gebühren zu berechnen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für seine Tätigkeit anfallen.
Höhere Vergütungen als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG können zwischen den Parteien jedoch nur vereinbart werden, wenn dies schriftlich und in einer von der Vollmacht getrennten Vereinbarung erfolgt.
4. Prozesskostenhilfe (PKH)
Grundsätzlich muss niemand auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichten, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse dies nicht zu lassen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Im Fall einer Bewilligung werden Ihre Anwalts- und Gerichtskosten zum Teil oder ganz durch die Staatskasse getragen. Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist die Höhe des Einkommens im Einzelfall. Die weiteren Einzelheiten erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Das prozessökonomische Risiko, dass Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches eingehen, wird von uns - selbstverständlich - vor jeder Inanspruchnahme der Gerichte mit Ihnen ausführlich erörtert.
Rechtsanwälte Schulze & Greif - PartG
Mühlenstraße 34
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